Bürgerstimme Winnenden

Offener Brief vom 12.12.2025

Betreff: Ihre Ausführungen in der Gemeinderatssitzung am 18.11.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Holzwarth,
nachfolgend nehme ich Bezug auf die Gemeinde­rats­sitzung vom 18.11.2025, insbe­sondere auf meine Anfrage an Sie, sich zu Ihrer Ein­stellung zur Wind­kraft zu äußern.
Ich habe dazu weitere Fragen und bitte Sie mir diese zu beantworten.

Dieses Schreiben habe ich nach diversen Gesprächen mit Gästen, auch mit Menschen der Bürgerstimme, der erwähnten Gemeinde­rats­sitzung verfasst, denen ihre Äußerungen zu meiner Frage teilweise nicht verständ­lich oder ungenau waren.

Frage 1:

Die Stadtwerke setzen nach Ihren An­gaben aus­schließ­lich auf Ökostrom. Vor diesem Hinter­grund ist es von Interesse, wie Sie die zuverlässige und unter­brechungs­freie Strom­versor­gung aller Bürger sicher­stellen wollen, insbe­sondere in Zeiten geringer Wind- und Sonnen­energie­erzeugung? (Dunkelflaute)
Durch welche Maßnahmen gewähr­leisten unsere Stadt­werke als Anbieter von 100% Ökostrom, dass ihre Vertrags­nehmer tatsächlich rund um die Uhr mit Ökostrom versorgt werden?

Antwort vom 16.12.2025:

Der Stromnetzbetrieb, insbe­sondere der vorgelagerte Netz­betrieb, einschließ­lich der Über­tra­gungs­netz­betreiber liegt nicht in der Hand der Stadt­werke Winnenden, ist aber für die Versor­gungs­sicherheit genauso essentiell wie der örtliche Netz­betrieb. Bei der Lieferung von Ökostrom an die Kunden der Stadt­werke handelt es sich nicht um den Netz­betrieb, sondern um Energiever­trieb von bezogenen Liefer­mengen der Stadt­werke. Die Qualität Ökostrom wird durch den Ein­kauf zertifizierter Energie­mengen an der Strombörse sicher­gestellt. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne unsere Stadt­werke. Als Mitglied des Aufsichts­rats für Sie kein Problem.

Meine Rückfragen vom 21.12.2025:

1.1) Zur Zertifizierung und realen Strom­ver­sorgung:
1.1.1) Sie sprechen von „zertifizierten Energie­mengen an der Strombörse“. Bedeutet das, dass Sie lediglich Herkunfts­nachweise (Grünstrom­zertifikate) kaufen, während der physisch gelieferte Strom aus dem allgemeinen Strommix stammt?

Antwort vom 24.12.2025:

Es ist das deutsche Strom­markt­design zu beachten. Durch den Einsatz von Grün­strom­zerti­fikaten, die im Herkunfts­nachweis­register geführt werden, ist sicher­gestellt, dass nachweislich Strom aus erneuer­baren Energien einge­speist wurde. Die Stadtwerke Winnenden kaufen solche Grün­strom­zertifikate und nutzen dadurch den tatsächlich andernorts einge­speisten nicht mit EEG-Mitteln geförderten Strom aus EE-Anlagen. Mittler­weise sind erneuerbare Energien im deutschen Strom­markt wesent­lich beteiligt.

1.1.2) Können Sie konkret belegen, dass in einer Dunkel­flaute tat­sächlich physisch Ökostrom zu meinem Haushalt fließt, oder handelt es sich nur um eine rechnerische Kompensation?

Antwort s.o. unter 1.1.1)

1.2) Zur Versorgungssicherheit:
1.2.1) Ihre Antwort verweist auf die Über­tragungs­netz­betreiber. Welche konkreten Backup-Systeme oder Speicher­lösungen haben die Stadtwerke selbst imple­mentiert, um bei Dunkel­flaute die Ver­sorgung sicherzustellen?

Antwort vom 24.12.2025:

Die Stadtwerke Winnenden sind nur in der Markt­rolle Lieferant tätig. Die dort einge­kauften Strom­mengen stehen im Rahmen des deutschen Strom­markt­design verlässlich zur Verfügung.

1.2.2) Wenn die Stadt­werke nur als Energie­vertrieb agieren: Aus welchen Quellen stammt dann der Strom, wenn erneuer­bare Energien nicht ver­fügbar sind? Sind das dann nicht doch fossile oder nukleare Kraft­werke im Netz?

Die Mengen stehen aus dem deutschen Strom­markt­design verlässlich zur Verfügung.

Frage 2:

Welchen konkreten Mehr­wert erhoffen Sie sich von einer Wind­kraft­betei­ligung für unsere Stadt und ihre Bürger?

Antwort vom 16.12.2025:

Die örtliche Erzeu­gung mit örtlicher Wert­schöpfung ohne lange Transport­wege einer erheb­lichen Menge erneuer­barer Energie für einen sehr bedeu­tenden Anteil des Verbrauchs im Stadt­gebiet mit maßgeb­licher Betei­ligung der Bürger­schaft, und zwar über die Stadt, und die die von ihr zu 100% beherrschten Stadtwerke.

Meine Rückfragen vom 21.12.2025:

2.1) Zu konkreten Zahlen und Fakten:
2.1.1) Sie sprechen von „erheblicher Menge“ und „sehr bedeu­tendem Anteil“. Können Sie diese Aus­sagen bitte konkret beziffern? Wie viel Prozent des städtischen Strom­verbrauchs soll durch die Wind­kraft­betei­ligung gedeckt werden?

Antwort vom 24.12.2025:

Es geht um den Ertrag von jährlich 13 Mio. kWh Stunden pro Wind­kraft­anlage. Bei drei Anlagen also fast 40 Mio. kWh im Jahr. Wenn Ihre Frage nun den „städtischen Verbrauch“ anspricht als Verbrauch der Stadt­verwal­tung Winnenden, dann ist es ein Vielfaches. Wenn Ihre Frage den Ver­brauch in Winnenden ins­gesamt, also von allen Ver­brau­chern, anspricht, ist es ein wesent­licher Anteil. Da es zwischen Haus­halten und Industrie sehr große Unter­schiede beim Verbrauch gibt, kann nur folgende verein­fachte Aus­sage getroffen werden: 40 Mio. kWh erzeugter erneuer­barer Wind­strom ent­sprechen dem durch­schnittlichen jährlichen Ver­brauch von 12.000 Haushalten.

2.1.2) Was bedeutet „örtliche Wert­schöpfung“ in Euro und Cent? Welche konkreten finan­ziellen Rück­flüsse erwarten die Stadt­werke und damit die Bürger aus dieser Beteiligung?

Die Prognose ist Ihnen in Ihren Funk­tionen als Stadt­rat und Aufsichts­rat bekannt. Maßgeblich ist jedoch der Zuschlag der Ver­stei­gerung, die hierzu abgewartet werden muss.

2.2) Zur Bürgerbeteiligung:
2.2.1) Welche konkreten Vor­teile haben die Bürger von Winnenden von dieser Betei­ligung?

Alle wirtschaftlichen Betäti­gungen der Stadt­werke führen zu Erlösen, die die wirt­schaft­liche Stärke des Unter­nehmens erhöhen. Dadurch können weitere Projekte der Energie- und Wärme­wende finan­ziert und ange­gangen werden. Hierzu treffen der Auf­sichts­rat (vorberatend) und der Gemeinde­rat (abschließend) im Rahmen der Wirt­schafts­planung der Stadt­werke die Ent­scheidungen.

2.2.2) Führt dies zu niedri­geren Strom­preisen, zu Dividenden, oder zu anderen messbaren Vorteilen?

Die wirtschaft­liche Stärke der Stadt­werke Winnenden beein­flusst maßgeb­lich die Preise der einzelnen ange­botenen Leistungen und bietet die Möglich­keit, weitere Projekte der Energie- und Wärme­wende und somit für den Klima­schutz anzu­gehen. Zudem fließt ein erheb­licher Teil der Erträge der Stadt­werke in die Bäder­sparte und macht diese erst finan­zierbar und damit für breite Schichten der Bevölkerung nutzbar.
2.3) Zum fehlenden Mehrwert:
2.3.1) Ihre Antwort beschreibt lediglich die Struktur der Betei­ligung, aber nicht den konkreten Mehr­wert. Meine Frage war: Welchen konkreten Mehr­wert erhoffen Sie sich? Bitte benennen Sie messbare Vorteile für die Stadt und ihre Bürger.

s.o. die Antwort unter 2.2.2)

2.4) Zu den Transportwegen:
2.4.1) Das Argument „ohne lange Trans­port­wege“ ist beim Stromnetz irre­führend. Strom fließt physi­kalisch immer den kürzesten Weg. Welchen tat­säch­lichen technischen oder wirt­schaft­li­chen Vorteil bietet die lokale Erzeu­gung im vernetzten Stromsystem?

Zu dieser allgemeinen Frage finden Sie hier die allgemeine Antwort: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende

2.4.2) Nach Ihren Äußerungen in einer Auf­sichts­rats­sitzung erklärten Sie das der auf dem Hörnle gewon­nene Strom nicht direkt in das Stadt­netz eingespeist werden kann. Bleibt es dabei, dass die gewonnene Energie nicht direkt in das Winnender Netz eingespeist wird?

Die Firma UhlWINDKRAFT, Ellwangen, projek­tiert die drei Wind­kraft­anla­gen am Hörnle. Wie Sie aus dem Vortrag von Dr. Matthias Pavel, Fa. Uhl, in unserem Gemeinde­rat bereits längst wissen, ist der Ein­speise-Ans­chluss der drei Wind­räder an das Strom­netz der Süwag/Syna im Um­spann­werk in Backnang-Maubach vor­gesehen. Damit fließt der regene­rativ erzeugte Strom der drei Wind­räder direkt in das regionale Über­tragungs­netz der Süwag/Syna, von dem aus auch das Strom­netz in Winnenden versorgt wird.

Frage 2a:

Liegt eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse für die geplante Wind­kraft­betei­ligung vor, die Sie den Bürgern transparent zur Verfügung stellen können?

Antwort vom 16.12.2025:

Diese wurde Ihnen bereits in der nicht­öffentlichen Sitzung des Gemeinde­rats am 18.11. darge­stellt, durch Herrn Dr. Pavel, Firma Uhl. In verkürzter Form in der öffent­lichen Sitzung noch­mals, auch für die Öffent­lichkeit. Als Mitglied des Aufsichts­rats der Stadt­werke Winnenden sind Ihnen im übrigen alle relevanten Über­legungen persönlich hin­reichend bekannt. An Ihre Pflichten als Mitglied des Aufsichts­rats und des Gemeinde­rats darf ich Sie zudem erinnern – also stets zum Wohle der Einwohner und des Unter­nehmens zu handeln.

Meine Rückfragen vom 21.12.2025:

2.a.1) Als Mitglied des Auf­sichts­rates habe ich ein Recht auf voll­ständige Trans­parenz und Ein­blick in alle rele­vanten Unter­lagen. Die bloße Dar­stel­lung in einer nicht­öffent­lichen Sitzung ist für meine Auf­gaben als Auf­sichts­rat nicht aus­reichend. Können Sie mir bitte umgehend eine voll­ständige Kopie der Kosten-Nutzen-Analyse zukommen lassen, damit ich mich selbst­ständig davon überzeugen kann?

keine Antwort

2.a.2) Als Auf­sichts­rat haben wir die Pflicht, die Interessen der Stadt­werke und der Bürger zu wahren. Die Geheim­haltung der Kosten-Nutzen-Analyse untergräbt diese Pflicht. Können Sie mir versichern, dass die Analyse alle rele­vanten Risiken und Chancen voll­ständig berück­sichtigt und dass die Annahmen realistisch sind?

keine Antwort

Frage 2b:

Wurden alle finan­ziellen, technischen und recht­lichen Risiken einer solchen Beteiligung umfassend bewertet und dokumentiert?

Antwort vom 16.12.2025:

Die uns bekannten Risiken, die realistisch sind, wurden selbst­verständlich bedacht. Natürlich werden von dritter Seite stets noch weitere Risiken ins Feld geführt, die aber nach unserer Auf­fassung nicht einschlägig sind. Auch den finanzierenden Kredit­instituten gegenüber müssen stets alle Risiken dargelegt werden.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

2.b.1) Sie berufen sich in Ihrer Antwort auf die Darstel­lung aller Risiken gegenüber „finanzie­renden Kredit­instituten“. Sind Sie bereit, dieselbe detail­lierte und voll­ständige Risiko­dokumen­tation, die Sie den Banken offengelegt haben, nun auch dem Auf­sichts­rat und dem Gemeinde­rat in schrift­licher Form zur Verfügung zu stellen, um eine unabhängige Prüfung der Annahmen zu den tat­säch­lichen Risiken zu ermöglichen?

keine Antwort

Frage 3a:

Sie betrachten die Strom­erzeugung durch Wind­kraft als „interessant“, weil sie eine kosten­freie Bereit­stellung von Energie und Unab­hängig­keit bedeutet.
a. Inwiefern schafft Ihrer Ansicht nach der Aus­bau der Wind­energie eine tat­säch­liche Unab­hängig­keit, wenn man die Ab­hängig­keit von importierten Roh­stoffen (wie z.B. Balsa­holz oder Seltene Erden für Generatoren), notwendiger Ausbau der Stromnetze, Bereit­stellung von Batterie­speichern usw., ausländischer Technik, globalen Liefer­ketten und internatio­nalen Markt­preisen für Wartung und Ersatz­teile berück­sichtigt?

Antwort vom 16.12.2025:

Die von Ihnen angeführten Zu­sammen­hänge von Abhängig­keiten bei Rohstoff­importen werden nicht in Abrede gestellt. Klar ist auch, dass für die Erzeu­gung von Strom mit erneuer­barer Ener­gie erst­einmal fossile Her­stellungs­vorgänge mit Ab­hängig­keiten erforder­lich sind.
Aller­dings ist die Verwen­dung seltener Erden kein Allein­stellungs­merkmal bei Wind­energie­anlagen, sondern sie werden in großem Umfang auch zur Errichtung von effizienten konventionellen Kraft­werken benötigt. Permanent­magnete sind z.B. auch in Wasser­kraft­werken gebräuch­lich. Gasturbinen benötigen Beschich­tungen bzw. spezielle Legierungen, um die Haltbar­keit der Turbinen­schaufeln zu erhöhen. Da Deutschland ein rohstoff­armes Land ist, und das hohe Erpressungs­potential seitens China, Russland und USA in den letzten Jahren zum klaren Schaden der Bundes­republik offenbar wurde, wollen wir die Abhängig­keit zumindest bei Lieferung von Brenn­stoffen wie Gas, Kohle, Öl oder in Form Roh­stoffen wie Uran oder Plutonium für Brenn­elemente, die ebenfalls importiert werden müssen, reduzieren. Alle erneuer­baren Energie­quellen, aber ganz besonders auch die Wind­kraft, eignen sich genau hierfür.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

3.a.1) Das Argument der Unab­hängig­keit von Brenn­stoffen verliert an Relevanz, wenn die Ener­gie­quelle volatil ist und keine Grund­last­fähig­keit bietet. Wie gedenken die Stadt­werke, die sys­tem­bedingten Schwank­ungen der Wind­energie auszu­gleichen und die Ver­sorgungs­sicher­heit rund um die Uhr zu gewähr­leisten, ohne auf andere, möglicher­weise eben­falls import­abhäng­ige, fossile Kapa­zitäten oder teure Speicher­technologien zurück­greifen zu müssen?

keine Antwort

Frage 3b:

Wie bewertet die Stadt­verwaltung die Abhängig­keit von der Wind­energie im Vergleich zu den Ab­hängig­keiten, die mit anderen Energie­quellen verbunden sind, wie:
– Erdgasimporte und neu zu bauende Gas­kraft­werke?
– Import von ausländischem Atom­strom?

Antwort vom 16.12.2025:

s.o. unter a.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

3.b.1) Liegt eine detail­lierte Kosten-Nutzen-Analyse vor, die nicht nur die Kosten der Wind­kraft­anlage selbst, sondern auch die not­wendigen System­kosten für Netz­ausbau, Back-up-Kraft­werke (z.B. Gaskraft­werke) und Speicher­techno­logien in die Wirt­schaft­lich­keits­berech­nung ein­bezieht und diese den Kosten für Erd­gas­importe oder Atomstrom gegen­überstellt?

keine Antwort

Frage 3c:

Inwieweit beeinflussen EU-Vorgaben und Bundes­gesetze den lokalen Handlungs­spielraum bei der Auswahl des optimalen Energie­mixes für unsere Stadt?

Antwort vom 16.12.2025:

Wir sind frei, ob wir vor Ort erneuer­bare Energien nutzen, in dem wir ihre Erzeu­gung selbst ein­richten. Damit haben wir einen effektiven Handlungs­spielraum, den wir natürlich nutzen wollen. Auf Bundes­ebene besteht das Ausbau­ziel von 80% bei den erneuerbaren Energien. Aktuell ist es etwa Hälfte (50%) an erneuerbarer Energie; davon wiederum die größte Energie­quelle, mit rund der Hälfte, die Windkraft. Für diese Ausbau­ziele wollen wir vor Ort unsere Beiträge leisten. Mit Wasser­kraft und Pholto­voltaik sind uns da im Rems-Murr-Kreis gewisse Grenzen gesetzt; daher ist Wind­kraft eine Option, die wir in einem gewissen Rahmen auch nutzen sollten.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

3.c.1) Sie argumentieren, dass uns im Rems-Murr-Kreis bei Wasser­kraft und Photo­voltaik „gewisse Grenzen gesetzt“ sind, wes­halb Wind­kraft eine Option sei, die wir „nutzen sollten“. Wenn diese lokal verfüg­baren erneuer­baren Energie­quellen von Natur aus begrenzt oder volatil sind, wie kann dann durch eine aus­schließ­liche lokale Nutzung dieser Quellen eine stabile, grundlast­fähige und sichere Energie­versorgung für die Stadt gewähr­leistet werden, ohne auf externe, konvent­ionelle Energie­träger zurück­greifen zu müssen?

keine Antwort

Frage 4:

Bitte quantifizieren Sie Ihre Aus­sage, dass die Windkraft „einen erheb­lichen Beitrag zur regene­rativen (Energie-) Erzeu­gung bei uns im Stadt­gebiet leistet“.
Bitte berück­sichtigen Sie in Ihren Aus­führungen, dass es sich um eine un­beständige Energie­erzeugung handelt, die mit Kosten für Redispatch-Maßnahmen und Null- bzw. Negativ­strom­preisen an der Börse einhergeht.

Antwort vom 16.12.2025:

Wie oben unter 2. dar­gestellt, handelt es sich um einen erheb­lichen Anteil. Dass es sich dabei um einen Anteil im Rahmen eines überörtlich zur Versorgungs­stabilität sicher­gestellten Er­zeugungs­mixes handelt, ist ebenfalls selbst­ver­ständlich. Batterie­speicher sind nur eine Mög­lichkeit, noch mehr er­neuer­baren Strom zu verwenden, aber keine Voraus­setzung, ihn überhaupt zu ver­wenden. Auch ohne die erneuer­baren Energieen gibt es Redispatch-Maßnahmen und negative Strompreise – wir reden über Markt­gegeben­heiten.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

4.1) Sie führen an, dass Redispatch-Maßnahmen und negative Strom­preise „Markt­gegeben­hei­ten“ sind. Gleich­zeitig weisen aktuelle Daten (z.B. der BNetzA) darauf hin, dass die Häufig­keit und Komplexi­tät dieser Ein­griffe massiv zuge­nommen haben – von 2 Tagen im Jahr 2003 auf heute fast tägliche, oft mehr­fache Inter­ventionen, verviel­facht durch „Redispatch 2.0“. Inwie­fern ist die An­nahme eines „selbst­verständ­lichen über­örtlich zur Ver­sorgungs­stabilität sicher­ge­stellten Erzeugungs­mixes“ noch haltbar, wenn die lokale, volatile Ein­speisung diese System­sta­bilisie­rungs­maß­nahmen massiv verur­sacht und wer trägt die dadurch ent­stehenden Zusatz­kosten effektiv?

keine Antwort

Frage 5a:

In Ihrer Antwort auf meine Frage in der Gemeinde­rats­sitzung haben Sie auf “viel Erfahrung mit Wind­energie­anlagen (WEA) in Ihrer Amts­zeit in Creglingen” hin­gewiesen. Die Inbetrieb­nahme der sieben WEA im Kloster­wald Creglingen war am 23. Januar 2016. Ihre Amts­zeit in Winnenden begann bereits am 1. April 2010.
Bitte beschreiben Sie Ihre konkrete Be­teili­gung an diesem Projekt und Ihre dies­bezügli­chen Er­fahrungen.

Antwort vom 16.12.2025:

Meine Erfahrungen beziehen sich nicht auf die von Ihnen erwähnten 7 Anlagen im Kloster­wald (Staatsforst), sondern auf drei Wind­kraft­projekte mit insgesamt zahl­reichen Anlagen in Creglingen-Frauental (3), Weikersheim-Neubronn (ca. 10) und Rothenburg ob der Tauber (ca. 5), die letzten beiden grenzen an die Gemarkung Creglingen direkt an, so dass ich für die Stadt und den Main-Tauber-Kreis (ich war dort 11 Jahre Kreisrat) beteiligt war bei der Ent­wicklung der bau­recht­lichen Voraus­setzungen, entweder als Standort­kommune oder als direkte Nachbar­kommune, bzw. Standort­landkreis oder Nachbar­landkreis.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

5.a.1) Sie beschreiben Ihre Rolle bei der „Ent­wick­lung der bau­recht­lichen Voraus­setzungen“ als Standort- oder Nachbar­kommune / Land­kreis. Was genau waren Ihre persön­lichen, exekutiven Auf­gaben und Ent­schei­dungs­befug­nisse in diesen Prozessen, und welche konkreten positiven oder negativen Er­fahrungen im Umgang mit Investoren, Planern und betrof­fenen Bürgern haben Sie dabei per­sönlich gesammelt, die für Winnenden relevant sein könnten?

keine Antwort

Frage 5b:

Wie gestaltete sich die Zu­sammen­arbeit der Gemeinde­verwaltung Creglingen mit den betroffenen Bürgern?

Antwort vom 16.12.2025:

Da müssen Sie neben mir bitte dann auch die dortigen Pro- und Contra-Stimmen aus der Zeit hören. Aber meine Wertung ist: das war über­wiegend sachlich, abgesehen von einzelnen Aus­nahmen, die es immer gibt.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

5.b.1) Ihre pauschale Wertung „über­wiegend sachlich“ ist nicht sehr auf­schluss­reich. Welche spezifischen Kommu­nikations­formate, Infor­mations­veran­staltungen, Bürger­befra­gungen oder gar Schlich­tungs­versuche gab es damals in Creglingen, um die Bürger ein­zu­binden, und welche konkreten Lehren ziehen Sie daraus für die Bürger­betei­ligung in Winnenden, ins­be­sondere im Hinblick auf Trans­parenz und Konflikt­management?

keine Antwort

Frage 5c:

Haben Sie noch heute Kontakte zu diesen Bürgern und kennen deren Er­fahrung und Hal­tung zu den inzwischen zehn WEA?

Antwort vom 16.12.2025:

Natürlich nicht allen, aber punktuell schon. Ich habe zu den Anlagen, die bis 2010 ent­standen sind, nichts bleibend Negatives mehr gehört, die aller­ersten sind derzeit im Re-Powering, werden also bereits durch größere Anlagen ersetzt. Zu den sieben von Ihnen erwähnten, nach meiner Amts­zeit ent­standenen Anlagen, sind mir auch einzelne leicht kritische Äußerungen bekannt, allerdings aus einer Vielzahl von sehr unter­schiedlichen anderen Äußerungen. Da ich seit 2010 nicht mehr dort bin, kann ich sie und will sie nicht bewerten.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

5.c.1) Sie erwähnen „Repowering“ bei älteren Anlagen und „leicht kritische Äußerungen“ zu jüngeren Projekten, distan­zieren sich aber von einer Bewer­tung. Welche konkreten Aus­wirkungen auf die Lebens­qualität (z.B. Lärm, Schattenwurf, Wertverlust von Immobilien) wurden Ihnen von den Bürgern rück­gemeldet, und wie stellen Sie sicher, dass solche potenziellen negativen Aus­wirkun­gen hier in Winnenden nicht nur als „Markt­gegeben­heiten“ abgetan, sondern aktiv minimiert werden?

keine Antwort

Frage 6a:

Haben Sie Einblicke in die Wirt­schaft­lich­keit der Anlagen bei Creglingen? Ist Ihnen bekannt ob die ur­sprüng­lichen wirt­schaft­lichen Erwartungen erfüllt wurden?

Antwort vom 16.12.2025:

Zu den Anlagen, die in meiner Zeit ent­standen sind, lagen positive Rück­meldungen der Betreiber vor, auch das Re-Powering spricht heute dafür. Keine der Anlagen wurde aus irgend­welchen Gründen vor­zeitig zurück­gebaut. Zu den später ent­standenen Anlagen fehlen mir solche Einbli­cke. Aller­dings handelt es sich um ähnlich wind­höfige Flächen; damit kann, da die Anlagen­größe im Laufe der Zeit deutlich ange­wachsen ist, von einer gestiegenen Wirt­schaftlich­keit ausgegangen werden.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

6.a.1) Ihre Einschätzung zur Wirt­schaft­lich­keit basiert auf indirekten Hin­weisen wie „positiven Rück­mel­dungen“ und der Tat­sache, dass Anlagen nicht vor­zeitig zurück­gebaut wurden. Ver­fü­gen Sie über konkrete Belege oder Studien, die die tat­säch­liche Ein­haltung der ur­sprüng­lichen Business­pläne und Prognosen belegen, oder handelt es sich dabei lediglich um eine subjektive An­nahme Ihrerseits?

keine Antwort

Frage 6b:

Wie gestaltet sich die Rendite der Anlagen nach nunmehr fast zehn Jahren Betrieb in konkreten Zahlen?

Antwort vom 16.12.2025:

Diese liegen mir nicht vor, und Sie haben bei der Stellung der Frage das auch sicher­lich nicht wirklich von mir erwartet.
Außerdem müssten solche Fragen an die Anlagen­betreiber und nicht an mich gestellt werden. Das steht Ihnen übrigens jederzeit frei.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

6.b.1) Als Aufsichtsrat­smit­glied der Stadt­werke, die sich an einem ähnlichen Projekt betei­ligen wollen, ist die Frage nach der tat­säch­lichen Rendite bestehender Anlagen sehr relevant für die Risiko­bewer­tung. Auch wenn Ihnen die Zahlen der privaten Betreiber nicht vorliegen mögen: Haben Sie im Rahmen Ihrer Due-Diligence-Prüfung für das Winnender Projekt eine plausible Bei­spiel­rechnung oder Branchen-Benchmarks für die erwart­bare Rendite heran­gezogen, die uns als Ent­schei­dungs­grund­lage dienen kann?

keine Antwort

Frage 7:

In Ihrer Antwort auf meine Frage in der Gemeinde­rats­sitzung wiesen Sie als Argument für die Betei­ligung am Wind­park Hörnle RM-18 darauf hin, dass es dadurch mehr Einfluss­mög­lich­keiten für die Kommune am Projekt gäbe.
Wie beurteilen Sie die Gefahr, dass sich für die Stadt­verwaltung ein Interessen­konflikt entwi­ckeln könnte, zwischen der Stadt als Vertreter der Bürger und als gewinn­orien­tierter Gesell­schafter der Windpark Hörnle GmbH & Co. KG?

Antwort vom 16.12.2025:

Als Stadtverwaltung, und auch als Gemeinde­rat, sind wir für die Bürgerinnen und Bürger und ihre Bedürf­nisse da. Dazu gehört zunächst alle geltenden gesetz­lichen und planerischen Vorga­ben zum Schutz der Bürgerinenn und Bürger. Dazu gehören aber genauso die nach­haltige Energie­erzeugung, auf die wir mit Blick auf den Klima­schutz genauso setzen wollen.
Über die Stadt und Stadt­werke sind die Bürgerinnen und Bürger übrigens selbst am Projekt auf dem Hörnle beteiligt. So können potentielle Interessen­konflikte genau auf der Ebene des Gesell­schafters Stadt und Stadtwerke bearbeitet werden. Ansonsten wären wir nämlich ledig­lich auf recht­liche Vorgänge, auf Appelle oder nur zum Zuschauen verpflichtet, da uns als Stadt die Fläche ja nicht gehört. Daher stärkt unsere direkte Betei­ligung unsere Stellung maßgeblich.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

7.1) Sie argumentieren, dass die direkte Be­teili­gung der Stadt und Stadt­werke potentielle Inte­ressen­konflikte intern bear­beit­bar macht und die Stellung der Kommune stärkt. Wie genau stel­len Sie sich diesen internen Abwägungs­prozess vor, wenn die Stadt­verwal­tung gleich­zeitig die Ein­hal­tung strenger Immissions­schutz-Vorgaben für die Bürger sicher­stellen muss und als Ge­sell­schafter eine Gewinn­maximierungs­pflicht gegenüber der GmbH & Co. KG hat? Wie wird trans­parent gemacht, wann das „Wohl der Bürger“ und wann die „Gewinn­orien­tierung des Gesell­schafters“ bei Ziel­konflik­ten priorisiert wird?

keine Antwort

Frage 8a:

In Ihren Ausführungen äußerten Sie, dass Sie von allen Risiken, die von den Gegnern des Hörnle-Projekts aufgezählt wurden, nur eines akzep­tierten, nämlich die Sorge von Prof. Dr. Schaich vor der Zerstörung der Heimat.
a. Welche Argumente zu Risiken, die von den Gegnern des Projektes vorgebracht werden, akzeptieren Sie nicht und welche Gründe haben Sie für Ihre Position?

Antwort vom 16.12.2025:

Das sind die sehr pauschalen Zweifel an der Wirtschaft­lichkeit des Projekts, die Behauptung des Wert­verlusts bei Immobilien und der angeb­lichen Umwelt­gefahren, zum Beispiel durch Infra­schall und Abrieb von den Anlagen­flügeln. Mir sind keine plausiblen Fälle, wo diese Probleme nachhaltig bestehen, und belegt sind, bekannt – daher vertrete ich diese Position.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

8.a.1) Sie geben an, Ihnen seien keine „plau­siblen“ und „belegten“ Fälle von Wert­ver­lusten, Infra­schall- oder Abrieb­problemen bekannt. Die Bürgerstimme Winnenden ver­sucht seit rund einem Jahr, genau dieses Infor­mations­defizit durch eine Vor­trags­reihe in der Hermann-Schwab-Halle auf­zu­arbeiten (die Vorträge sind öffentlich auf deren YouTube-Kanal einsehbar).
Auf welche konkreten, aktuellen Studien oder Gut­achten stützen Sie Ihre Position dem­gegen­über, und wie bewerten Sie die dort präsen­tierten detaillierten Analysen, die genau diese Risiken be­schreiben und belegen?

keine Antwort

Frage 8b:

Welchen Einfluss hat Ihre persönliche Akzeptanz von Risiko­gründen auf Ihre Entschei­dungs­findung als von den Winnender Bürgern gewählter Ober­bürgermeister?

Antwort vom 16.12.2025:

Meine Meinung ist gar nicht entscheidend. Ich entscheide auch nicht. Es entscheidet stets unser Gemeinde­rat und unser Aufsichsrat berät die not­wendigen Entschei­dungen für die Stadt­werke vor. Meine Meinung bringe ich lediglich mit in die Diskussion ein und versuche dann, zu über­zeugen. Andere Meinungen sind jedoch genauso wertvoll und wir hören sie genau an.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

8.b.1) Sie betonen, dass letztlich der Gemeinde­rat und der Aufsichts­rat der Stadt­werke ent­scheiden und Ihre Meinung nur eine von vielen ist. Sind Sie bereit, im Rahmen des Entschei­dungs­prozes­ses nicht nur Ihre eigene Meinung ein­zu­bringen und zu versuchen zu „über­zeugen“, sondern auch aktiv die von Ihnen subjektiv als „nicht plausibel“ eingestuften Gegen­argu­mente und Risiko­analysen der Projekt­gegner als gleich­wertige Ent­schei­dungs­grund­lage in die Rats­vor­lagen auf­zu­nehmen und von der Ver­wal­tung neutral bewerten zu lassen?

keine Antwort

Bezug nehmend auf die aktuelle Situation in Uhingen-Baiereck, wo Getriebe­wechsel an den Anlagen des Windparks Königs­eiche nach erneuter Schall­messung zu einer erneuten Inbe­trieb­nahme führten, muss fest­gestellt werden: Trotz kurz­zeitiger Verbesserung ist die nächt­liche Lärm­belästi­gung nach Angaben Betroffener erneut vorhanden und die physische und psychische Belastung der Anwohner nach wie vor hoch.
Die Baierecker Bürger beklagen zudem auf der materiellen Seite einen massiven Wertver­lust ihrer Immobilien, da sich keine Käufer finden.
In diesem Kontext stelle ich ab­schließend folgende Fragen an Sie, sowohl hinsichtlich der Haltung der Stadt Winnenden als auch Ihrer persönlichen Position:

Frage 9a:

Risikobewertung und Rückbau:
In Ihren Ausführungen zu der Situation in Baiereck er­klär­ten Sie Ihren Stand­punkt, dass WEA gegebenen­falls auch rück­gebaut werden müssten, sollten gesetz­lich garantierte Werte über­schritten werden.
Halten Sie es angesichts solcher Szenarien für verant­wor­tungs­voll, Millionen von Steuer­geldern in Projekte zu in­ves­tieren und unsere Natur zu zerstören, um dann bei auftreten­den Problemen das gesamte Projekt möglicher­weise – eben­falls mit Steuer­geldern – rück­bauen zu müssen?

Antwort vom 16.12.2025:

Stets und immer hat der Projektant die gesetz­lichen Vorgaben ein­zu­halten und trägt das allge­meine unter­nehmer­ische Risiko. Das ist auch bei einer kommunalen Betei­ligung so. Dazu tritt jedoch auch das Risiko des Her­stellers dieser Anlagen. Dieser muss dafür Gewähr bieten, dass maß­gebliche technische Normen stets im Produkt­ions­ablauf und später im Betrieb einge­halten werden. Deshalb hatte der Hersteller bei den Anlagen und nicht der Projektant in Baiereck im Rahmen der Gewähr­leistung für die Ab­weich­ungen einzu­stehen gehabt. Damit liegt das Risiko des sicheren Betriebs im Rahmen der vertrag­lichen Regelungen stets auch in hohem Maße beim Hersteller.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

9.a.1) Sie betonen, dass das unter­nehmer­ische Risiko und die Her­steller­gewähr­leistung greifen. Doch wenn, wie im Fall Baiereck, trotz Nach­besserung Probleme bestehen bleiben und ein Rück­bau politisch not­wendig wird: Wer trägt dann die finan­ziellen Gesamt­kosten für einen eventuellen Rück­bau, und wie stellen Sie sicher, dass diese Kosten nicht letzt­lich doch beim Steuer­zahler von Winnenden hängen bleiben, da die Stadt­werke mit mind. 25% als Gesell­schaf­ter haften?

keine Antwort

Frage 9b1:

Planungsprozess und Wirtschaftlichkeit:
Ist es nach Ihrem Dafür­halten im Sinne des Steuer­zahlers und des effektiven Umwelt­schutzes nicht ziel­führender, im Vorfeld eine umfassende Technik­folgen­abschätzung, sowie eine detaillierte Schaden-Nutzen-Analyse durchzu­führen? Oder wurden im Vorfeld dies­bezüg­lich Unter­suchungen durch­geführt? Falls ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

Antwort vom 16.12.2025:

Dazu bestehen umfassende gesetzliche Vorgaben, die im Zuge des Genehmigungs­verfahrens nach­gewiesen und später ein­gehalten werden müssen. Für die Aufgabe der Technik­folgen­ab­schätzung ist im staat­lichen Aufbau der Bundesrepublik vor allem der Bund zuständig. Das Phy­sikalisch-Technische Bundesamt Braunschweig (PTB) hat hierzu bereits vor Jahr­zehnten umfas­sende Analysen vor­genommen und die Technik der Wind­energie­anlagen für Deutschland beur­teilt, ein Kompetenz­zentrum Wind­energie wurde dort ins­besondere ein­gerichtet. Bitte sehen Sie sich diese Veröffent­lichungen für weitere Informationen an. Darüber hinaus hat die LUBW bereits in den vergangenen Jahren eine für ganz Baden-Württemberg geltende umfassende Ab­schätzung gemacht, die in die Ausbau­ziele der Landes­politik einge­flossen ist und das Handeln auf Landes­ebene bestimmt. Für Stadt und Stadt­werke werden aufgrund dieser ein­schlägigen und umfas­senden Veröffent­lichungen keine weiteren Erfordernisse gesehen.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

9.b1.1) Sie verweisen auf Analysen von Bund (PTB) und Land (LUBW), die die grund­sätz­liche Eignung der Wind­kraft beur­teilen. Diese ersetzen jedoch keine spezi­fische, lokale „Schaden-Nutzen-Analyse“ für das Projekt Hörnle RM-18, die die konkreten Aus­wirkungen auf unsere Gemarkung bewertet. Warum lehnt die Stadt­verwal­tung eine dezidierte, trans­parente lokale Technik­folgen­abschätzung ab, die spezifisch die Winnender Gegeben­heiten und Bürger­interessen berück­sichtigt, bevor Millionen investiert werden?

keine Antwort

Gegenfrage OB vom 16.12.2025:

Gestatten Sie mir die Gegenfrage: in den zahl­reichen Aus­führungen auf Veran­staltungen der Bürgerstimme Winnenden wurde doch von neuen, kleineren Atom­kraft­werken gesprochen. Wie sieht es da aus mit einer umfas­senden Technik­folgen­abschätzung im Vorfeld, einer Schaden-Nutzen-Analyse, im Vorfeld, usw.? Nicht einmal die früheren großen Atom­kraf­twerke weisen bis heute eine solche strenge Schaden-Nutzen-Analsye auf, die Sie hier von vergleichs­weise harmlosen Wind­kraft­anlagen einfordern.

Meine Rückfrage vom 21.12.2025:

9.b1.2) Ihre Rückfrage zu Atom­kraft­werken ist eine Ab­lenkung von den hier rele­vanten Wind­kraft­plänen. Bleiben wir beim Thema: Hat die Stadt­verwal­tung die Er­geb­nisse der PTB und LUBW Gut­achten heran­gezogen, um eine detaillierte, trans­parente Kosten-Nutzen-Rechnung für das Hörnle-Projekt zu er­stellen, die den Bürgern offen zugäng­lich gemacht wird?

keine Antwort

Frage 9b2:

Stimmen Sie der Not­wendig­keit eines umfas­senden Dialogs, inklusive aller kritischen Stimmen, bezüglich des Projekts Hörnle RM-18 zu, um das Risiko einer erheb­lichen Fehl­investition für unsere Stadt zu minimieren?

Antwort vom 16.12.2025:

Stets und immer ist Dialog will­kommen. Wir führen ihn hier gerade. Wir führen ihn auch vor Ort mit der Bürger­schaft, auch mit der Bürger­initiative Hörnle. Mit dem Thema Wind­kraft war ich in den letzten Monaten bereits dreimal in Hertmannsweiler in verschiedenen Zusammen­setzungen unterwegs, wovon Sie einmal ja auch dabei waren. Ebenso war ich zusammen mit einigen Vertretern der Bürger­initiative Hörnle im Landtag beim umwelt­poltischen Sprecher der CDU-Landtags­fraktion zusammen mit unserem Landtags­abgeordneten StS Siegfried Lorek. Wir führen den Dialog auch im Gemeinde­rat und Auf­sichts­rat; Gremien, denen Sie ja beide angehören, und wie ich auf das Wohl der Einwohner und des Unter­nehmens verpflichtet sind.

Meine Rückfragen vom 21.12.2025:

9.b2.1) Sie sehen den Dialog als gegeben an, da wir uns in Gremien aus­tauschen. Meine Frage zielte jedoch auf die Not­wendig­keit eines um­fas­senden Dialogs inklusive aller kritischen Stimmen, um das Risiko einer erheb­lichen Fehl­inves­tition zu minimieren. Wie wird sicher­gestellt, dass die Bedenken der Bürger­initiative Hörnle und anderer Kritiker, die Sie in 8a als „nicht plausibel“ abgetan haben, gleich­berechtigt und nicht nur als „Meinung“ behandelt werden, bevor die end­gültige Ent­scheidung getroffen wird?

Antwort vom 24.12.2025:

Allein dieser Aus­tausch hier, die Beratungen unseres Auf­sichts­rats mit Ihnen, mit unserem Gemeinde­rat in nicht­öffent­lichen und in öffent­lichen Sitzungen, aber auch die Bericht­er­stattung der Winnender Zeitung, die Veran­staltungen der Bürgerstimme und die Ver­anstal­tung der Stadt­werke Winnenden mit der Fa. Uhl in der Hermann-Schwab-Halle, die mehr­fachen Treffen und Gespräche seitens der Stadt­werke und Stadt mit der Bürger­initiative Hörnle, zuletzt auch mit Staats­sekretär Siegfried Lorek in Hertmannsweiler, und im Landtag von Baden-Württemberg, zeigen, dass es einen inten­siven Prozess gibt, bei dem eines gewiss ist: dass alle Stimmen gehört werden. Dass nicht alle erhört werden, ist der Natur der Sache ge­schuldet, wenn es, wie hier, sehr unter­schied­liche Meinungen gibt.

9.b.2.2) Warum haben Sie bei der so wichtigen En­tschei­dung, die nicht nur Chancen sondern auch erheb­liche Risiken birgt, keinen Bürger­entscheid einberufen?

Stadtwerke und Stadt Winnenden ent­scheiden nicht, ob am Hörnle Wind­räder errichtet werden. Sie beraten ledig­lich eine Betei­ligung von einem Viertel an den drei Windrädern, von dem die Winnender Bürgerinnen und Bürger, wie oben beschrieben, profi­tieren könnten. Wenn Winnenden ver­zichtet, werden die Nach­bar­kommunen und die Hofkammer bzw. Fa. Uhl die Anteile Winnendens gewiss über­nehmen. Von daher ist die Frage, ob wir uns beteiligen wollen, wichtig. Ob dafür ein Bürger­entscheid die richtige Vor­gehens­weise ist, kann man unter­schiedlich sehen, da es demo­kratisch gewählte verant­wortliche Gremien gibt, zu deren Ver­tre­tern Sie auch gehören. Diese Frage ent­scheidet auch nicht der OB. Interessant ist auch der Blick in die Nach­bar­kommunen zu dieser Frage.
Gerne erhalte ich Ihre Ant­worten zu den von mir vor­ge­brachten Fragen in schrift­licher Form, um diese den Bürgern zu­gänglich zu machen.

Mit Dank und vorweihnacht­lichen Grüßen
Hans-Martin Fischer
Stadtrat der Bürgerstimme Winnenden

veröffentlicht am 16.12.2025

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