Bürgerstimme Winnenden

Offener Brief vom 12.12.2025

Betreff: Ihre Ausführungen in der Gemeinderatssitzung am 18.11.2025

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Holzwarth,
nachfolgend nehme ich Bezug auf die Gemeinde­rats­sitzung vom 18.11.2025, insbe­sondere auf meine Anfrage an Sie, sich zu Ihrer Ein­stellung zur Wind­kraft zu äußern.
Ich habe dazu weitere Fragen und bitte Sie mir diese zu beantworten.

Dieses Schreiben habe ich nach diversen Gesprächen mit Gästen, auch mit Menschen der Bürgerstimme, der erwähnten Gemeinde­rats­sitzung verfasst, denen ihre Äußerungen zu meiner Frage teilweise nicht verständ­lich oder ungenau waren.

Frage 1:

Die Stadtwerke setzen nach Ihren An­gaben aus­schließ­lich auf Ökostrom. Vor diesem Hinter­grund ist es von Interesse, wie Sie die zuverlässige und unter­brechungs­freie Strom­versor­gung aller Bürger sicher­stellen wollen, insbe­sondere in Zeiten geringer Wind- und Sonnen­energie­erzeugung? (Dunkelflaute)
Durch welche Maßnahmen gewähr­leisten unsere Stadt­werke als Anbieter von 100% Ökostrom, dass ihre Vertrags­nehmer tatsächlich rund um die Uhr mit Ökostrom versorgt werden?

Antwort vom 16.12.2025:

Der Stromnetzbetrieb, insbe­sondere der vorgelagerte Netz­betrieb, einschließ­lich der Über­tra­gungs­netz­betreiber liegt nicht in der Hand der Stadt­werke Winnenden, ist aber für die Versor­gungs­sicherheit genauso essentiell wie der örtliche Netz­betrieb. Bei der Lieferung von Ökostrom an die Kunden der Stadt­werke handelt es sich nicht um den Netz­betrieb, sondern um Energiever­trieb von bezogenen Liefer­mengen der Stadt­werke. Die Qualität Ökostrom wird durch den Ein­kauf zertifizierter Energie­mengen an der Strombörse sicher­gestellt. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne unsere Stadt­werke. Als Mitglied des Aufsichts­rats für Sie kein Problem.

Frage 2:

Welchen konkreten Mehr­wert erhoffen Sie sich von einer Wind­kraft­betei­ligung für unsere Stadt und ihre Bürger?

Antwort vom 16.12.2025:

Die örtliche Erzeu­gung mit örtlicher Wert­schöpfung ohne lange Transport­wege einer erheb­lichen Menge erneuer­barer Energie für einen sehr bedeu­tenden Anteil des Verbrauchs im Stadt­gebiet mit maßgeb­licher Betei­ligung der Bürger­schaft, und zwar über die Stadt, und die die von ihr zu 100% beherrschten Stadtwerke.

Frage 2a:

Liegt eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse für die geplante Wind­kraft­betei­ligung vor, die Sie den Bürgern transparent zur Verfügung stellen können?

Antwort vom 16.12.2025:

Diese wurde Ihnen bereits in der nicht­öffentlichen Sitzung des Gemeinde­rats am 18.11. darge­stellt, durch Herrn Dr. Pavel, Firma Uhl. In verkürzter Form in der öffent­lichen Sitzung noch­mals, auch für die Öffent­lichkeit. Als Mitglied des Aufsichts­rats der Stadt­werke Winnenden sind Ihnen im übrigen alle relevanten Über­legungen persönlich hin­reichend bekannt. An Ihre Pflichten als Mitglied des Aufsichts­rats und des Gemeinde­rats darf ich Sie zudem erinnern – also stets zum Wohle der Einwohner und des Unter­nehmens zu handeln.

Frage 2b:

Wurden alle finan­ziellen, technischen und recht­lichen Risiken einer solchen Beteiligung umfassend bewertet und dokumentiert?

Antwort vom 16.12.2025:

Die uns bekannten Risiken, die realistisch sind, wurden selbst­verständlich bedacht. Natürlich werden von dritter Seite stets noch weitere Risiken ins Feld geführt, die aber nach unserer Auf­fassung nicht einschlägig sind. Auch den finanzierenden Kredit­instituten gegenüber müssen stets alle Risiken dargelegt werden.

Frage 3a:

Sie betrachten die Strom­erzeugung durch Wind­kraft als „interessant“, weil sie eine kosten­freie Bereit­stellung von Energie und Unab­hängig­keit bedeutet.
a. Inwiefern schafft Ihrer Ansicht nach der Aus­bau der Wind­energie eine tat­säch­liche Unab­hängig­keit, wenn man die Ab­hängig­keit von importierten Roh­stoffen (wie z.B. Balsa­holz oder Seltene Erden für Generatoren), notwendiger Ausbau der Stromnetze, Bereit­stellung von Batterie­speichern usw., ausländischer Technik, globalen Liefer­ketten und internatio­nalen Markt­preisen für Wartung und Ersatz­teile berück­sichtigt?

Antwort vom 16.12.2025:

Die von Ihnen angeführten Zu­sammen­hänge von Abhängig­keiten bei Rohstoff­importen werden nicht in Abrede gestellt. Klar ist auch, dass für die Erzeu­gung von Strom mit erneuer­barer Ener­gie erst­einmal fossile Her­stellungs­vorgänge mit Ab­hängig­keiten erforder­lich sind.
Aller­dings ist die Verwen­dung seltener Erden kein Allein­stellungs­merkmal bei Wind­energie­anlagen, sondern sie werden in großem Umfang auch zur Errichtung von effizienten konventionellen Kraft­werken benötigt. Permanent­magnete sind z.B. auch in Wasser­kraft­werken gebräuch­lich. Gasturbinen benötigen Beschich­tungen bzw. spezielle Legierungen, um die Haltbar­keit der Turbinen­schaufeln zu erhöhen. Da Deutschland ein rohstoff­armes Land ist, und das hohe Erpressungs­potential seitens China, Russland und USA in den letzten Jahren zum klaren Schaden der Bundes­republik offenbar wurde, wollen wir die Abhängig­keit zumindest bei Lieferung von Brenn­stoffen wie Gas, Kohle, Öl oder in Form Roh­stoffen wie Uran oder Plutonium für Brenn­elemente, die ebenfalls importiert werden müssen, reduzieren. Alle erneuer­baren Energie­quellen, aber ganz besonders auch die Wind­kraft, eignen sich genau hierfür.

Frage 3b:

Wie bewertet die Stadt­verwaltung die Abhängig­keit von der Wind­energie im Vergleich zu den Ab­hängig­keiten, die mit anderen Energie­quellen verbunden sind, wie:
– Erdgasimporte und neu zu bauende Gas­kraft­werke?
– Import von ausländischem Atom­strom?

Antwort vom 16.12.2025:

s.o. unter a.

Frage 3c:

Inwieweit beeinflussen EU-Vorgaben und Bundes­gesetze den lokalen Handlungs­spielraum bei der Auswahl des optimalen Energie­mixes für unsere Stadt?

Antwort vom 16.12.2025:

Wir sind frei, ob wir vor Ort erneuer­bare Energien nutzen, in dem wir ihre Erzeu­gung selbst ein­richten. Damit haben wir einen effektiven Handlungs­spielraum, den wir natürlich nutzen wollen. Auf Bundes­ebene besteht das Ausbau­ziel von 80% bei den erneuerbaren Energien. Aktuell ist es etwa Hälfte (50%) an erneuerbarer Energie; davon wiederum die größte Energie­quelle, mit rund der Hälfte, die Windkraft. Für diese Ausbau­ziele wollen wir vor Ort unsere Beiträge leisten. Mit Wasser­kraft und Pholto­voltaik sind uns da im Rems-Murr-Kreis gewisse Grenzen gesetzt; daher ist Wind­kraft eine Option, die wir in einem gewissen Rahmen auch nutzen sollten.

Frage 4:

Bitte quantifizieren Sie Ihre Aus­sage, dass die Windkraft „einen erheb­lichen Beitrag zur regene­rativen (Energie-) Erzeu­gung bei uns im Stadt­gebiet leistet“.
Bitte berück­sichtigen Sie in Ihren Aus­führungen, dass es sich um eine un­beständige Energie­erzeugung handelt, die mit Kosten für Redispatch-Maßnahmen und Null- bzw. Negativ­strom­preisen an der Börse einhergeht.

Antwort vom 16.12.2025:

Wie oben unter 2. dar­gestellt, handelt es sich um einen erheb­lichen Anteil. Dass es sich dabei um einen Anteil im Rahmen eines überörtlich zur Versorgungs­stabilität sicher­gestellten Er­zeugungs­mixes handelt, ist ebenfalls selbst­ver­ständlich. Batterie­speicher sind nur eine Mög­lichkeit, noch mehr er­neuer­baren Strom zu verwenden, aber keine Voraus­setzung, ihn überhaupt zu ver­wenden. Auch ohne die erneuer­baren Energieen gibt es Redispatch-Maßnahmen und negative Strompreise – wir reden über Markt­gegeben­heiten.

Frage 5a:

In Ihrer Antwort auf meine Frage in der Gemeinde­rats­sitzung haben Sie auf “viel Erfahrung mit Wind­energie­anlagen (WEA) in Ihrer Amts­zeit in Creglingen” hin­gewiesen. Die Inbetrieb­nahme der sieben WEA im Kloster­wald Creglingen war am 23. Januar 2016. Ihre Amts­zeit in Winnenden begann bereits am 1. April 2010.
Bitte beschreiben Sie Ihre konkrete Be­teili­gung an diesem Projekt und Ihre dies­bezügli­chen Er­fahrungen.

Antwort vom 16.12.2025:

Meine Erfahrungen beziehen sich nicht auf die von Ihnen erwähnten 7 Anlagen im Kloster­wald (Staatsforst), sondern auf drei Wind­kraft­projekte mit insgesamt zahl­reichen Anlagen in Creglingen-Frauental (3), Weikersheim-Neubronn (ca. 10) und Rothenburg ob der Tauber (ca. 5), die letzten beiden grenzen an die Gemarkung Creglingen direkt an, so dass ich für die Stadt und den Main-Tauber-Kreis (ich war dort 11 Jahre Kreisrat) beteiligt war bei der Ent­wicklung der bau­recht­lichen Voraus­setzungen, entweder als Standort­kommune oder als direkte Nachbar­kommune, bzw. Standort­landkreis oder Nachbar­landkreis.

Frage 5b:

Wie gestaltete sich die Zu­sammen­arbeit der Gemeinde­verwaltung Creglingen mit den betroffenen Bürgern?

Antwort vom 16.12.2025:

Da müssen Sie neben mir bitte dann auch die dortigen Pro- und Contra-Stimmen aus der Zeit hören. Aber meine Wertung ist: das war über­wiegend sachlich, abgesehen von einzelnen Aus­nahmen, die es immer gibt.

Frage 5c:

Haben Sie noch heute Kontakte zu diesen Bürgern und kennen deren Er­fahrung und Hal­tung zu den inzwischen zehn WEA?

Antwort vom 16.12.2025:

Natürlich nicht allen, aber punktuell schon. Ich habe zu den Anlagen, die bis 2010 ent­standen sind, nichts bleibend Negatives mehr gehört, die aller­ersten sind derzeit im Re-Powering, werden also bereits durch größere Anlagen ersetzt. Zu den sieben von Ihnen erwähnten, nach meiner Amts­zeit ent­standenen Anlagen, sind mir auch einzelne leicht kritische Äußerungen bekannt, allerdings aus einer Vielzahl von sehr unter­schiedlichen anderen Äußerungen. Da ich seit 2010 nicht mehr dort bin, kann ich sie und will sie nicht bewerten.

Frage 6a:

Haben Sie Einblicke in die Wirt­schaft­lich­keit der Anlagen bei Creglingen? Ist Ihnen bekannt ob die ur­sprüng­lichen wirt­schaft­lichen Erwartungen erfüllt wurden?

Antwort vom 16.12.2025:

Zu den Anlagen, die in meiner Zeit ent­standen sind, lagen positive Rück­meldungen der Betreiber vor, auch das Re-Powering spricht heute dafür. Keine der Anlagen wurde aus irgend­welchen Gründen vor­zeitig zurück­gebaut. Zu den später ent­standenen Anlagen fehlen mir solche Einbli­cke. Aller­dings handelt es sich um ähnlich wind­höfige Flächen; damit kann, da die Anlagen­größe im Laufe der Zeit deutlich ange­wachsen ist, von einer gestiegenen Wirt­schaftlich­keit ausgegangen werden.

Frage 6b:

Wie gestaltet sich die Rendite der Anlagen nach nunmehr fast zehn Jahren Betrieb in konkreten Zahlen?

Antwort vom 16.12.2025:

Diese liegen mir nicht vor, und Sie haben bei der Stellung der Frage das auch sicher­lich nicht wirklich von mir erwartet.
Außerdem müssten solche Fragen an die Anlagen­betreiber und nicht an mich gestellt werden. Das steht Ihnen übrigens jederzeit frei.

Frage 7:

In Ihrer Antwort auf meine Frage in der Gemeinde­rats­sitzung wiesen Sie als Argument für die Betei­ligung am Wind­park Hörnle RM-18 darauf hin, dass es dadurch mehr Einfluss­mög­lich­keiten für die Kommune am Projekt gäbe.
Wie beurteilen Sie die Gefahr, dass sich für die Stadt­verwaltung ein Interessen­konflikt entwi­ckeln könnte, zwischen der Stadt als Vertreter der Bürger und als gewinn­orien­tierter Gesell­schafter der Windpark Hörnle GmbH & Co. KG?

Antwort vom 16.12.2025:

Als Stadtverwaltung, und auch als Gemeinde­rat, sind wir für die Bürgerinnen und Bürger und ihre Bedürf­nisse da. Dazu gehört zunächst alle geltenden gesetz­lichen und planerischen Vorga­ben zum Schutz der Bürgerinenn und Bürger. Dazu gehören aber genauso die nach­haltige Energie­erzeugung, auf die wir mit Blick auf den Klima­schutz genauso setzen wollen.

Über die Stadt und Stadt­werke sind die Bürgerinnen und Bürger übrigens selbst am Projekt auf dem Hörnle beteiligt. So können potentielle Interessen­konflikte genau auf der Ebene des Gesell­schafters Stadt und Stadtwerke bearbeitet werden. Ansonsten wären wir nämlich ledig­lich auf recht­liche Vorgänge, auf Appelle oder nur zum Zuschauen verpflichtet, da uns als Stadt die Fläche ja nicht gehört. Daher stärkt unsere direkte Betei­ligung unsere Stellung maßgeblich.

Frage 8a:

In Ihren Ausführungen äußerten Sie, dass Sie von allen Risiken, die von den Gegnern des Hörnle-Projekts aufgezählt wurden, nur eines akzep­tierten, nämlich die Sorge von Prof. Dr. Schaich vor der Zerstörung der Heimat.
a. Welche Argumente zu Risiken, die von den Gegnern des Projektes vorgebracht werden, akzeptieren Sie nicht und welche Gründe haben Sie für Ihre Position?

Antwort vom 16.12.2025:

Das sind die sehr pauschalen Zweifel an der Wirtschaft­lichkeit des Projekts, die Behauptung des Wert­verlusts bei Immobilien und der angeb­lichen Umwelt­gefahren, zum Beispiel durch Infra­schall und Abrieb von den Anlagen­flügeln. Mir sind keine plausiblen Fälle, wo diese Probleme nachhaltig bestehen, und belegt sind, bekannt – daher vertrete ich diese Position.

Frage 8b:

Welchen Einfluss hat Ihre persönliche Akzeptanz von Risiko­gründen auf Ihre Entschei­dungs­findung als von den Winnender Bürgern gewählter Ober­bürgermeister?

Antwort vom 16.12.2025:

Meine Meinung ist gar nicht entscheidend. Ich entscheide auch nicht. Es entscheidet stets unser Gemeinde­rat und unser Aufsichsrat berät die not­wendigen Entschei­dungen für die Stadt­werke vor. Meine Meinung bringe ich lediglich mit in die Diskussion ein und versuche dann, zu über­zeugen. Andere Meinungen sind jedoch genauso wertvoll und wir hören sie genau an.
Bezug nehmend auf die aktuelle Situation in Uhingen-Baiereck, wo Getriebe­wechsel an den Anlagen des Windparks Königs­eiche nach erneuter Schall­messung zu einer erneuten Inbe­trieb­nahme führten, muss fest­gestellt werden: Trotz kurz­zeitiger Verbesserung ist die nächt­liche Lärm­belästi­gung nach Angaben Betroffener erneut vorhanden und die physische und psychische Belastung der Anwohner nach wie vor hoch.
Die Baierecker Bürger beklagen zudem auf der materiellen Seite einen massiven Wertver­lust ihrer Immobilien, da sich keine Käufer finden. In diesem Kontext stelle ich ab­schließend folgende Fragen an Sie, sowohl hinsichtlich der Haltung der Stadt Winnenden als auch Ihrer persönlichen Position:

Frage 9a:

Risikobewertung und Rückbau:
In Ihren Ausführungen zu der Situation in Baiereck er­klär­ten Sie Ihren Stand­punkt, dass WEA gegebenen­falls auch rück­gebaut werden müssten, sollten gesetz­lich garantierte Werte über­schritten werden.
Halten Sie es angesichts solcher Szenarien für verant­wor­tungs­voll, Millionen von Steuer­geldern in Projekte zu in­ves­tieren und unsere Natur zu zerstören, um dann bei auftreten­den Problemen das gesamte Projekt möglicher­weise – eben­falls mit Steuer­geldern – rück­bauen zu müssen?

Antwort vom 16.12.2025:

Stets und immer hat der Projektant die gesetz­lichen Vorgaben ein­zu­halten und trägt das allge­meine unter­nehmer­ische Risiko. Das ist auch bei einer kommunalen Betei­ligung so. Dazu tritt jedoch auch das Risiko des Her­stellers dieser Anlagen. Dieser muss dafür Gewähr bieten, dass maß­gebliche technische Normen stets im Produkt­ions­ablauf und später im Betrieb einge­halten werden. Deshalb hatte der Hersteller bei den Anlagen und nicht der Projektant in Baiereck im Rahmen der Gewähr­leistung für die Ab­weich­ungen einzu­stehen gehabt. Damit liegt das Risiko des sicheren Betriebs im Rahmen der vertrag­lichen Regelungen stets auch in hohem Maße beim Hersteller.

Frage 9b1:

Planungsprozess und Wirtschaftlichkeit:
Ist es nach Ihrem Dafür­halten im Sinne des Steuer­zahlers und des effektiven Umwelt­schutzes nicht ziel­führender, im Vorfeld eine umfassende Technik­folgen­abschätzung, sowie eine detaillierte Schaden-Nutzen-Analyse durchzu­führen? Oder wurden im Vorfeld dies­bezüg­lich Unter­suchungen durch­geführt? Falls ja, von wem und mit welchem Ergebnis?

Antwort vom 16.12.2025:

Dazu bestehen umfassende gesetzliche Vorgaben, die im Zuge des Genehmigungs­verfahrens nach­gewiesen und später ein­gehalten werden müssen. Für die Aufgabe der Technik­folgen­ab­schätzung ist im staat­lichen Aufbau der Bundesrepublik vor allem der Bund zuständig. Das Phy­sikalisch-Technische Bundesamt Braunschweig (PTB) hat hierzu bereits vor Jahr­zehnten umfas­sende Analysen vor­genommen und die Technik der Wind­energie­anlagen für Deutschland beur­teilt, ein Kompetenz­zentrum Wind­energie wurde dort ins­besondere ein­gerichtet. Bitte sehen Sie sich diese Veröffent­lichungen für weitere Informationen an. Darüber hinaus hat die LUBW bereits in den vergangenen Jahren eine für ganz Baden-Württemberg geltende umfassende Ab­schätzung gemacht, die in die Ausbau­ziele der Landes­politik einge­flossen ist und das Handeln auf Landes­ebene bestimmt. Für Stadt und Stadt­werke werden aufgrund dieser ein­schlägigen und umfas­senden Veröffent­lichungen keine weiteren Erfordernisse gesehen.

Gegenfrage OB vom 16.12.2025:

Gestatten Sie mir die Gegenfrage: in den zahl­reichen Aus­führungen auf Veran­staltungen der Bürgerstimme Winnenden wurde doch von neuen, kleineren Atom­kraft­werken gesprochen. Wie sieht es da aus mit einer umfas­senden Technik­folgen­abschätzung im Vorfeld, einer Schaden-Nutzen-Analyse, im Vorfeld, usw.? Nicht einmal die früheren großen Atom­kraf­twerke weisen bis heute eine solche strenge Schaden-Nutzen-Analsye auf, die Sie hier von vergleichs­weise harmlosen Wind­kraft­anlagen einfordern.

Frage 9b2:

Stimmen Sie der Not­wendig­keit eines umfas­senden Dialogs, inklusive aller kritischen Stimmen, bezüglich des Projekts Hörnle RM-18 zu, um das Risiko einer erheb­lichen Fehl­investition für unsere Stadt zu minimieren?

Antwort vom 16.12.2025:

Stets und immer ist Dialog will­kommen. Wir führen ihn hier gerade. Wir führen ihn auch vor Ort mit der Bürger­schaft, auch mit der Bürger­initiative Hörnle. Mit dem Thema Wind­kraft war ich in den letzten Monaten bereits dreimal in Hertmannsweiler in verschiedenen Zusammen­setzungen unterwegs, wovon Sie einmal ja auch dabei waren. Ebenso war ich zusammen mit einigen Vertretern der Bürger­initiative Hörnle im Landtag beim umwelt­poltischen Sprecher der CDU-Landtags­fraktion zusammen mit unserem Landtags­abgeordneten StS Siegfried Lorek. Wir führen den Dialog auch im Gemeinde­rat und Auf­sichts­rat; Gremien, denen Sie ja beide angehören, und wie ich auf das Wohl der Einwohner und des Unter­nehmens verpflichtet sind.
Gerne erhalte ich Ihre Ant­worten zu den von mir vor­ge­brachten Fragen in schrift­licher Form, um diese den Bürgern zu­gänglich zu machen.

Mit Dank und vorweihnacht­lichen Grüßen
Hans-Martin Fischer
Stadtrat der Bürgerstimme Winnenden

veröffentlicht am 16.12.2025

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