Offener Brief vom 12.12.2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Holzwarth,
nachfolgend nehme ich Bezug auf die Gemeinderatssitzung vom 18.11.2025, insbesondere auf meine Anfrage an Sie, sich zu Ihrer Einstellung zur Windkraft zu äußern.
Ich habe dazu weitere Fragen und bitte Sie mir diese zu beantworten.
Dieses Schreiben habe ich nach diversen Gesprächen mit Gästen, auch mit Menschen der Bürgerstimme, der erwähnten Gemeinderatssitzung verfasst, denen ihre Äußerungen zu meiner Frage teilweise nicht verständlich oder ungenau waren.
Frage 1:
Die Stadtwerke setzen nach Ihren Angaben ausschließlich auf Ökostrom. Vor diesem Hintergrund ist es von Interesse, wie Sie die zuverlässige und unterbrechungsfreie Stromversorgung aller Bürger sicherstellen wollen, insbesondere in Zeiten geringer Wind- und Sonnenenergieerzeugung? (Dunkelflaute)
Durch welche Maßnahmen gewährleisten unsere Stadtwerke als Anbieter von 100% Ökostrom, dass ihre Vertragsnehmer tatsächlich rund um die Uhr mit Ökostrom versorgt werden?
Antwort vom 16.12.2025:
Der Stromnetzbetrieb, insbesondere der vorgelagerte Netzbetrieb, einschließlich der Übertragungsnetzbetreiber liegt nicht in der Hand der Stadtwerke Winnenden, ist aber für die Versorgungssicherheit genauso essentiell wie der örtliche Netzbetrieb. Bei der Lieferung von Ökostrom an die Kunden der Stadtwerke handelt es sich nicht um den Netzbetrieb, sondern um Energievertrieb von bezogenen Liefermengen der Stadtwerke. Die Qualität Ökostrom wird durch den Einkauf zertifizierter Energiemengen an der Strombörse sichergestellt. Nähere Auskünfte erteilen Ihnen gerne unsere Stadtwerke. Als Mitglied des Aufsichtsrats für Sie kein Problem.
Meine Rückfragen vom 21.12.2025:
1.1) Zur Zertifizierung und realen Stromversorgung:
1.1.1) Sie sprechen von „zertifizierten Energiemengen an der Strombörse“. Bedeutet das, dass Sie lediglich Herkunftsnachweise (Grünstromzertifikate) kaufen, während der physisch gelieferte Strom aus dem allgemeinen Strommix stammt?
Antwort vom 24.12.2025:
1.1.2) Können Sie konkret belegen, dass in einer Dunkelflaute tatsächlich physisch Ökostrom zu meinem Haushalt fließt, oder handelt es sich nur um eine rechnerische Kompensation?
Antwort s.o. unter 1.1.1)
1.2.1) Ihre Antwort verweist auf die Übertragungsnetzbetreiber. Welche konkreten Backup-Systeme oder Speicherlösungen haben die Stadtwerke selbst implementiert, um bei Dunkelflaute die Versorgung sicherzustellen?
Antwort vom 24.12.2025:
1.2.2) Wenn die Stadtwerke nur als Energievertrieb agieren: Aus welchen Quellen stammt dann der Strom, wenn erneuerbare Energien nicht verfügbar sind? Sind das dann nicht doch fossile oder nukleare Kraftwerke im Netz?
Frage 2:
Antwort vom 16.12.2025:
Die örtliche Erzeugung mit örtlicher Wertschöpfung ohne lange Transportwege einer erheblichen Menge erneuerbarer Energie für einen sehr bedeutenden Anteil des Verbrauchs im Stadtgebiet mit maßgeblicher Beteiligung der Bürgerschaft, und zwar über die Stadt, und die die von ihr zu 100% beherrschten Stadtwerke.
Meine Rückfragen vom 21.12.2025:
2.1) Zu konkreten Zahlen und Fakten:
2.1.1) Sie sprechen von „erheblicher Menge“ und „sehr bedeutendem Anteil“. Können Sie diese Aussagen bitte konkret beziffern? Wie viel Prozent des städtischen Stromverbrauchs soll durch die Windkraftbeteiligung gedeckt werden?
Antwort vom 24.12.2025:
2.1.2) Was bedeutet „örtliche Wertschöpfung“ in Euro und Cent? Welche konkreten finanziellen Rückflüsse erwarten die Stadtwerke und damit die Bürger aus dieser Beteiligung?
2.2) Zur Bürgerbeteiligung:
2.2.1) Welche konkreten Vorteile haben die Bürger von Winnenden von dieser Beteiligung?
Alle wirtschaftlichen Betätigungen der Stadtwerke führen zu Erlösen, die die wirtschaftliche Stärke des Unternehmens erhöhen. Dadurch können weitere Projekte der Energie- und Wärmewende finanziert und angegangen werden. Hierzu treffen der Aufsichtsrat (vorberatend) und der Gemeinderat (abschließend) im Rahmen der Wirtschaftsplanung der Stadtwerke die Entscheidungen.
2.2.2) Führt dies zu niedrigeren Strompreisen, zu Dividenden, oder zu anderen messbaren Vorteilen?
2.3.1) Ihre Antwort beschreibt lediglich die Struktur der Beteiligung, aber nicht den konkreten Mehrwert. Meine Frage war: Welchen konkreten Mehrwert erhoffen Sie sich? Bitte benennen Sie messbare Vorteile für die Stadt und ihre Bürger.
s.o. die Antwort unter 2.2.2)
2.4.1) Das Argument „ohne lange Transportwege“ ist beim Stromnetz irreführend. Strom fließt physikalisch immer den kürzesten Weg. Welchen tatsächlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil bietet die lokale Erzeugung im vernetzten Stromsystem?
Zu dieser allgemeinen Frage finden Sie hier die allgemeine Antwort: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima-energie/energiewende
2.4.2) Nach Ihren Äußerungen in einer Aufsichtsratssitzung erklärten Sie das der auf dem Hörnle gewonnene Strom nicht direkt in das Stadtnetz eingespeist werden kann. Bleibt es dabei, dass die gewonnene Energie nicht direkt in das Winnender Netz eingespeist wird?
Frage 2a:
Antwort vom 16.12.2025:
Diese wurde Ihnen bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 18.11. dargestellt, durch Herrn Dr. Pavel, Firma Uhl. In verkürzter Form in der öffentlichen Sitzung nochmals, auch für die Öffentlichkeit. Als Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtwerke Winnenden sind Ihnen im übrigen alle relevanten Überlegungen persönlich hinreichend bekannt. An Ihre Pflichten als Mitglied des Aufsichtsrats und des Gemeinderats darf ich Sie zudem erinnern – also stets zum Wohle der Einwohner und des Unternehmens zu handeln.
Meine Rückfragen vom 21.12.2025:
2.a.1) Als Mitglied des Aufsichtsrates habe ich ein Recht auf vollständige Transparenz und Einblick in alle relevanten Unterlagen. Die bloße Darstellung in einer nichtöffentlichen Sitzung ist für meine Aufgaben als Aufsichtsrat nicht ausreichend. Können Sie mir bitte umgehend eine vollständige Kopie der Kosten-Nutzen-Analyse zukommen lassen, damit ich mich selbstständig davon überzeugen kann?
keine Antwort
2.a.2) Als Aufsichtsrat haben wir die Pflicht, die Interessen der Stadtwerke und der Bürger zu wahren. Die Geheimhaltung der Kosten-Nutzen-Analyse untergräbt diese Pflicht. Können Sie mir versichern, dass die Analyse alle relevanten Risiken und Chancen vollständig berücksichtigt und dass die Annahmen realistisch sind?
keine Antwort
Frage 2b:
Antwort vom 16.12.2025:
Die uns bekannten Risiken, die realistisch sind, wurden selbstverständlich bedacht. Natürlich werden von dritter Seite stets noch weitere Risiken ins Feld geführt, die aber nach unserer Auffassung nicht einschlägig sind. Auch den finanzierenden Kreditinstituten gegenüber müssen stets alle Risiken dargelegt werden.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
2.b.1) Sie berufen sich in Ihrer Antwort auf die Darstellung aller Risiken gegenüber „finanzierenden Kreditinstituten“. Sind Sie bereit, dieselbe detaillierte und vollständige Risikodokumentation, die Sie den Banken offengelegt haben, nun auch dem Aufsichtsrat und dem Gemeinderat in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen, um eine unabhängige Prüfung der Annahmen zu den tatsächlichen Risiken zu ermöglichen?
keine Antwort
Frage 3a:
a. Inwiefern schafft Ihrer Ansicht nach der Ausbau der Windenergie eine tatsächliche Unabhängigkeit, wenn man die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen (wie z.B. Balsaholz oder Seltene Erden für Generatoren), notwendiger Ausbau der Stromnetze, Bereitstellung von Batteriespeichern usw., ausländischer Technik, globalen Lieferketten und internationalen Marktpreisen für Wartung und Ersatzteile berücksichtigt?
Antwort vom 16.12.2025:
Die von Ihnen angeführten Zusammenhänge von Abhängigkeiten bei Rohstoffimporten werden nicht in Abrede gestellt. Klar ist auch, dass für die Erzeugung von Strom mit erneuerbarer Energie ersteinmal fossile Herstellungsvorgänge mit Abhängigkeiten erforderlich sind.
Allerdings ist die Verwendung seltener Erden kein Alleinstellungsmerkmal bei Windenergieanlagen, sondern sie werden in großem Umfang auch zur Errichtung von effizienten konventionellen Kraftwerken benötigt. Permanentmagnete sind z.B. auch in Wasserkraftwerken gebräuchlich. Gasturbinen benötigen Beschichtungen bzw. spezielle Legierungen, um die Haltbarkeit der Turbinenschaufeln zu erhöhen. Da Deutschland ein rohstoffarmes Land ist, und das hohe Erpressungspotential seitens China, Russland und USA in den letzten Jahren zum klaren Schaden der Bundesrepublik offenbar wurde, wollen wir die Abhängigkeit zumindest bei Lieferung von Brennstoffen wie Gas, Kohle, Öl oder in Form Rohstoffen wie Uran oder Plutonium für Brennelemente, die ebenfalls importiert werden müssen, reduzieren. Alle erneuerbaren Energiequellen, aber ganz besonders auch die Windkraft, eignen sich genau hierfür.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
3.a.1) Das Argument der Unabhängigkeit von Brennstoffen verliert an Relevanz, wenn die Energiequelle volatil ist und keine Grundlastfähigkeit bietet. Wie gedenken die Stadtwerke, die systembedingten Schwankungen der Windenergie auszugleichen und die Versorgungssicherheit rund um die Uhr zu gewährleisten, ohne auf andere, möglicherweise ebenfalls importabhängige, fossile Kapazitäten oder teure Speichertechnologien zurückgreifen zu müssen?
keine Antwort
Frage 3b:
– Erdgasimporte und neu zu bauende Gaskraftwerke?
– Import von ausländischem Atomstrom?
Antwort vom 16.12.2025:
s.o. unter a.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
3.b.1) Liegt eine detaillierte Kosten-Nutzen-Analyse vor, die nicht nur die Kosten der Windkraftanlage selbst, sondern auch die notwendigen Systemkosten für Netzausbau, Back-up-Kraftwerke (z.B. Gaskraftwerke) und Speichertechnologien in die Wirtschaftlichkeitsberechnung einbezieht und diese den Kosten für Erdgasimporte oder Atomstrom gegenüberstellt?
keine Antwort
Frage 3c:
Antwort vom 16.12.2025:
Wir sind frei, ob wir vor Ort erneuerbare Energien nutzen, in dem wir ihre Erzeugung selbst einrichten. Damit haben wir einen effektiven Handlungsspielraum, den wir natürlich nutzen wollen. Auf Bundesebene besteht das Ausbauziel von 80% bei den erneuerbaren Energien. Aktuell ist es etwa Hälfte (50%) an erneuerbarer Energie; davon wiederum die größte Energiequelle, mit rund der Hälfte, die Windkraft. Für diese Ausbauziele wollen wir vor Ort unsere Beiträge leisten. Mit Wasserkraft und Pholtovoltaik sind uns da im Rems-Murr-Kreis gewisse Grenzen gesetzt; daher ist Windkraft eine Option, die wir in einem gewissen Rahmen auch nutzen sollten.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
3.c.1) Sie argumentieren, dass uns im Rems-Murr-Kreis bei Wasserkraft und Photovoltaik „gewisse Grenzen gesetzt“ sind, weshalb Windkraft eine Option sei, die wir „nutzen sollten“. Wenn diese lokal verfügbaren erneuerbaren Energiequellen von Natur aus begrenzt oder volatil sind, wie kann dann durch eine ausschließliche lokale Nutzung dieser Quellen eine stabile, grundlastfähige und sichere Energieversorgung für die Stadt gewährleistet werden, ohne auf externe, konventionelle Energieträger zurückgreifen zu müssen?
keine Antwort
Frage 4:
Bitte berücksichtigen Sie in Ihren Ausführungen, dass es sich um eine unbeständige Energieerzeugung handelt, die mit Kosten für Redispatch-Maßnahmen und Null- bzw. Negativstrompreisen an der Börse einhergeht.
Antwort vom 16.12.2025:
Wie oben unter 2. dargestellt, handelt es sich um einen erheblichen Anteil. Dass es sich dabei um einen Anteil im Rahmen eines überörtlich zur Versorgungsstabilität sichergestellten Erzeugungsmixes handelt, ist ebenfalls selbstverständlich. Batteriespeicher sind nur eine Möglichkeit, noch mehr erneuerbaren Strom zu verwenden, aber keine Voraussetzung, ihn überhaupt zu verwenden. Auch ohne die erneuerbaren Energieen gibt es Redispatch-Maßnahmen und negative Strompreise – wir reden über Marktgegebenheiten.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
4.1) Sie führen an, dass Redispatch-Maßnahmen und negative Strompreise „Marktgegebenheiten“ sind. Gleichzeitig weisen aktuelle Daten (z.B. der BNetzA) darauf hin, dass die Häufigkeit und Komplexität dieser Eingriffe massiv zugenommen haben – von 2 Tagen im Jahr 2003 auf heute fast tägliche, oft mehrfache Interventionen, vervielfacht durch „Redispatch 2.0“. Inwiefern ist die Annahme eines „selbstverständlichen überörtlich zur Versorgungsstabilität sichergestellten Erzeugungsmixes“ noch haltbar, wenn die lokale, volatile Einspeisung diese Systemstabilisierungsmaßnahmen massiv verursacht und wer trägt die dadurch entstehenden Zusatzkosten effektiv?
keine Antwort
Frage 5a:
Bitte beschreiben Sie Ihre konkrete Beteiligung an diesem Projekt und Ihre diesbezüglichen Erfahrungen.
Antwort vom 16.12.2025:
Meine Erfahrungen beziehen sich nicht auf die von Ihnen erwähnten 7 Anlagen im Klosterwald (Staatsforst), sondern auf drei Windkraftprojekte mit insgesamt zahlreichen Anlagen in Creglingen-Frauental (3), Weikersheim-Neubronn (ca. 10) und Rothenburg ob der Tauber (ca. 5), die letzten beiden grenzen an die Gemarkung Creglingen direkt an, so dass ich für die Stadt und den Main-Tauber-Kreis (ich war dort 11 Jahre Kreisrat) beteiligt war bei der Entwicklung der baurechtlichen Voraussetzungen, entweder als Standortkommune oder als direkte Nachbarkommune, bzw. Standortlandkreis oder Nachbarlandkreis.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
5.a.1) Sie beschreiben Ihre Rolle bei der „Entwicklung der baurechtlichen Voraussetzungen“ als Standort- oder Nachbarkommune / Landkreis. Was genau waren Ihre persönlichen, exekutiven Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse in diesen Prozessen, und welche konkreten positiven oder negativen Erfahrungen im Umgang mit Investoren, Planern und betroffenen Bürgern haben Sie dabei persönlich gesammelt, die für Winnenden relevant sein könnten?
keine Antwort
Frage 5b:
Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der Gemeindeverwaltung Creglingen mit den betroffenen Bürgern?
Antwort vom 16.12.2025:
Da müssen Sie neben mir bitte dann auch die dortigen Pro- und Contra-Stimmen aus der Zeit hören. Aber meine Wertung ist: das war überwiegend sachlich, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, die es immer gibt.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
5.b.1) Ihre pauschale Wertung „überwiegend sachlich“ ist nicht sehr aufschlussreich. Welche spezifischen Kommunikationsformate, Informationsveranstaltungen, Bürgerbefragungen oder gar Schlichtungsversuche gab es damals in Creglingen, um die Bürger einzubinden, und welche konkreten Lehren ziehen Sie daraus für die Bürgerbeteiligung in Winnenden, insbesondere im Hinblick auf Transparenz und Konfliktmanagement?
keine Antwort
Frage 5c:
Antwort vom 16.12.2025:
Natürlich nicht allen, aber punktuell schon. Ich habe zu den Anlagen, die bis 2010 entstanden sind, nichts bleibend Negatives mehr gehört, die allerersten sind derzeit im Re-Powering, werden also bereits durch größere Anlagen ersetzt. Zu den sieben von Ihnen erwähnten, nach meiner Amtszeit entstandenen Anlagen, sind mir auch einzelne leicht kritische Äußerungen bekannt, allerdings aus einer Vielzahl von sehr unterschiedlichen anderen Äußerungen. Da ich seit 2010 nicht mehr dort bin, kann ich sie und will sie nicht bewerten.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
5.c.1) Sie erwähnen „Repowering“ bei älteren Anlagen und „leicht kritische Äußerungen“ zu jüngeren Projekten, distanzieren sich aber von einer Bewertung. Welche konkreten Auswirkungen auf die Lebensqualität (z.B. Lärm, Schattenwurf, Wertverlust von Immobilien) wurden Ihnen von den Bürgern rückgemeldet, und wie stellen Sie sicher, dass solche potenziellen negativen Auswirkungen hier in Winnenden nicht nur als „Marktgegebenheiten“ abgetan, sondern aktiv minimiert werden?
keine Antwort
Frage 6a:
Antwort vom 16.12.2025:
Zu den Anlagen, die in meiner Zeit entstanden sind, lagen positive Rückmeldungen der Betreiber vor, auch das Re-Powering spricht heute dafür. Keine der Anlagen wurde aus irgendwelchen Gründen vorzeitig zurückgebaut. Zu den später entstandenen Anlagen fehlen mir solche Einblicke. Allerdings handelt es sich um ähnlich windhöfige Flächen; damit kann, da die Anlagengröße im Laufe der Zeit deutlich angewachsen ist, von einer gestiegenen Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
6.a.1) Ihre Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit basiert auf indirekten Hinweisen wie „positiven Rückmeldungen“ und der Tatsache, dass Anlagen nicht vorzeitig zurückgebaut wurden. Verfügen Sie über konkrete Belege oder Studien, die die tatsächliche Einhaltung der ursprünglichen Businesspläne und Prognosen belegen, oder handelt es sich dabei lediglich um eine subjektive Annahme Ihrerseits?
keine Antwort
Frage 6b:
Antwort vom 16.12.2025:
Diese liegen mir nicht vor, und Sie haben bei der Stellung der Frage das auch sicherlich nicht wirklich von mir erwartet.
Außerdem müssten solche Fragen an die Anlagenbetreiber und nicht an mich gestellt werden. Das steht Ihnen übrigens jederzeit frei.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
6.b.1) Als Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke, die sich an einem ähnlichen Projekt beteiligen wollen, ist die Frage nach der tatsächlichen Rendite bestehender Anlagen sehr relevant für die Risikobewertung. Auch wenn Ihnen die Zahlen der privaten Betreiber nicht vorliegen mögen: Haben Sie im Rahmen Ihrer Due-Diligence-Prüfung für das Winnender Projekt eine plausible Beispielrechnung oder Branchen-Benchmarks für die erwartbare Rendite herangezogen, die uns als Entscheidungsgrundlage dienen kann?
keine Antwort
Frage 7:
Wie beurteilen Sie die Gefahr, dass sich für die Stadtverwaltung ein Interessenkonflikt entwickeln könnte, zwischen der Stadt als Vertreter der Bürger und als gewinnorientierter Gesellschafter der Windpark Hörnle GmbH & Co. KG?
Antwort vom 16.12.2025:
Über die Stadt und Stadtwerke sind die Bürgerinnen und Bürger übrigens selbst am Projekt auf dem Hörnle beteiligt. So können potentielle Interessenkonflikte genau auf der Ebene des Gesellschafters Stadt und Stadtwerke bearbeitet werden. Ansonsten wären wir nämlich lediglich auf rechtliche Vorgänge, auf Appelle oder nur zum Zuschauen verpflichtet, da uns als Stadt die Fläche ja nicht gehört. Daher stärkt unsere direkte Beteiligung unsere Stellung maßgeblich.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
7.1) Sie argumentieren, dass die direkte Beteiligung der Stadt und Stadtwerke potentielle Interessenkonflikte intern bearbeitbar macht und die Stellung der Kommune stärkt. Wie genau stellen Sie sich diesen internen Abwägungsprozess vor, wenn die Stadtverwaltung gleichzeitig die Einhaltung strenger Immissionsschutz-Vorgaben für die Bürger sicherstellen muss und als Gesellschafter eine Gewinnmaximierungspflicht gegenüber der GmbH & Co. KG hat? Wie wird transparent gemacht, wann das „Wohl der Bürger“ und wann die „Gewinnorientierung des Gesellschafters“ bei Zielkonflikten priorisiert wird?
keine Antwort
Frage 8a:
a. Welche Argumente zu Risiken, die von den Gegnern des Projektes vorgebracht werden, akzeptieren Sie nicht und welche Gründe haben Sie für Ihre Position?
Antwort vom 16.12.2025:
Das sind die sehr pauschalen Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Projekts, die Behauptung des Wertverlusts bei Immobilien und der angeblichen Umweltgefahren, zum Beispiel durch Infraschall und Abrieb von den Anlagenflügeln. Mir sind keine plausiblen Fälle, wo diese Probleme nachhaltig bestehen, und belegt sind, bekannt – daher vertrete ich diese Position.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
8.a.1) Sie geben an, Ihnen seien keine „plausiblen“ und „belegten“ Fälle von Wertverlusten, Infraschall- oder Abriebproblemen bekannt. Die Bürgerstimme Winnenden versucht seit rund einem Jahr, genau dieses Informationsdefizit durch eine Vortragsreihe in der Hermann-Schwab-Halle aufzuarbeiten (die Vorträge sind öffentlich auf deren YouTube-Kanal einsehbar).
Auf welche konkreten, aktuellen Studien oder Gutachten stützen Sie Ihre Position demgegenüber, und wie bewerten Sie die dort präsentierten detaillierten Analysen, die genau diese Risiken beschreiben und belegen?
keine Antwort
Frage 8b:
Antwort vom 16.12.2025:
Meine Meinung ist gar nicht entscheidend. Ich entscheide auch nicht. Es entscheidet stets unser Gemeinderat und unser Aufsichsrat berät die notwendigen Entscheidungen für die Stadtwerke vor. Meine Meinung bringe ich lediglich mit in die Diskussion ein und versuche dann, zu überzeugen. Andere Meinungen sind jedoch genauso wertvoll und wir hören sie genau an.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
8.b.1) Sie betonen, dass letztlich der Gemeinderat und der Aufsichtsrat der Stadtwerke entscheiden und Ihre Meinung nur eine von vielen ist. Sind Sie bereit, im Rahmen des Entscheidungsprozesses nicht nur Ihre eigene Meinung einzubringen und zu versuchen zu „überzeugen“, sondern auch aktiv die von Ihnen subjektiv als „nicht plausibel“ eingestuften Gegenargumente und Risikoanalysen der Projektgegner als gleichwertige Entscheidungsgrundlage in die Ratsvorlagen aufzunehmen und von der Verwaltung neutral bewerten zu lassen?
keine Antwort
Bezug nehmend auf die aktuelle Situation in Uhingen-Baiereck, wo Getriebewechsel an den Anlagen des Windparks Königseiche nach erneuter Schallmessung zu einer erneuten Inbetriebnahme führten, muss festgestellt werden: Trotz kurzzeitiger Verbesserung ist die nächtliche Lärmbelästigung nach Angaben Betroffener erneut vorhanden und die physische und psychische Belastung der Anwohner nach wie vor hoch.
Die Baierecker Bürger beklagen zudem auf der materiellen Seite einen massiven Wertverlust ihrer Immobilien, da sich keine Käufer finden.
In diesem Kontext stelle ich abschließend folgende Fragen an Sie, sowohl hinsichtlich der Haltung der Stadt Winnenden als auch Ihrer persönlichen Position:
Frage 9a:
In Ihren Ausführungen zu der Situation in Baiereck erklärten Sie Ihren Standpunkt, dass WEA gegebenenfalls auch rückgebaut werden müssten, sollten gesetzlich garantierte Werte überschritten werden.
Halten Sie es angesichts solcher Szenarien für verantwortungsvoll, Millionen von Steuergeldern in Projekte zu investieren und unsere Natur zu zerstören, um dann bei auftretenden Problemen das gesamte Projekt möglicherweise – ebenfalls mit Steuergeldern – rückbauen zu müssen?
Antwort vom 16.12.2025:
Stets und immer hat der Projektant die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und trägt das allgemeine unternehmerische Risiko. Das ist auch bei einer kommunalen Beteiligung so. Dazu tritt jedoch auch das Risiko des Herstellers dieser Anlagen. Dieser muss dafür Gewähr bieten, dass maßgebliche technische Normen stets im Produktionsablauf und später im Betrieb eingehalten werden. Deshalb hatte der Hersteller bei den Anlagen und nicht der Projektant in Baiereck im Rahmen der Gewährleistung für die Abweichungen einzustehen gehabt. Damit liegt das Risiko des sicheren Betriebs im Rahmen der vertraglichen Regelungen stets auch in hohem Maße beim Hersteller.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
9.a.1) Sie betonen, dass das unternehmerische Risiko und die Herstellergewährleistung greifen. Doch wenn, wie im Fall Baiereck, trotz Nachbesserung Probleme bestehen bleiben und ein Rückbau politisch notwendig wird: Wer trägt dann die finanziellen Gesamtkosten für einen eventuellen Rückbau, und wie stellen Sie sicher, dass diese Kosten nicht letztlich doch beim Steuerzahler von Winnenden hängen bleiben, da die Stadtwerke mit mind. 25% als Gesellschafter haften?
keine Antwort
Frage 9b1:
Ist es nach Ihrem Dafürhalten im Sinne des Steuerzahlers und des effektiven Umweltschutzes nicht zielführender, im Vorfeld eine umfassende Technikfolgenabschätzung, sowie eine detaillierte Schaden-Nutzen-Analyse durchzuführen? Oder wurden im Vorfeld diesbezüglich Untersuchungen durchgeführt? Falls ja, von wem und mit welchem Ergebnis?
Antwort vom 16.12.2025:
Dazu bestehen umfassende gesetzliche Vorgaben, die im Zuge des Genehmigungsverfahrens nachgewiesen und später eingehalten werden müssen. Für die Aufgabe der Technikfolgenabschätzung ist im staatlichen Aufbau der Bundesrepublik vor allem der Bund zuständig. Das Physikalisch-Technische Bundesamt Braunschweig (PTB) hat hierzu bereits vor Jahrzehnten umfassende Analysen vorgenommen und die Technik der Windenergieanlagen für Deutschland beurteilt, ein Kompetenzzentrum Windenergie wurde dort insbesondere eingerichtet. Bitte sehen Sie sich diese Veröffentlichungen für weitere Informationen an. Darüber hinaus hat die LUBW bereits in den vergangenen Jahren eine für ganz Baden-Württemberg geltende umfassende Abschätzung gemacht, die in die Ausbauziele der Landespolitik eingeflossen ist und das Handeln auf Landesebene bestimmt. Für Stadt und Stadtwerke werden aufgrund dieser einschlägigen und umfassenden Veröffentlichungen keine weiteren Erfordernisse gesehen.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
9.b1.1) Sie verweisen auf Analysen von Bund (PTB) und Land (LUBW), die die grundsätzliche Eignung der Windkraft beurteilen. Diese ersetzen jedoch keine spezifische, lokale „Schaden-Nutzen-Analyse“ für das Projekt Hörnle RM-18, die die konkreten Auswirkungen auf unsere Gemarkung bewertet. Warum lehnt die Stadtverwaltung eine dezidierte, transparente lokale Technikfolgenabschätzung ab, die spezifisch die Winnender Gegebenheiten und Bürgerinteressen berücksichtigt, bevor Millionen investiert werden?
keine Antwort
Gegenfrage OB vom 16.12.2025:
Gestatten Sie mir die Gegenfrage: in den zahlreichen Ausführungen auf Veranstaltungen der Bürgerstimme Winnenden wurde doch von neuen, kleineren Atomkraftwerken gesprochen. Wie sieht es da aus mit einer umfassenden Technikfolgenabschätzung im Vorfeld, einer Schaden-Nutzen-Analyse, im Vorfeld, usw.? Nicht einmal die früheren großen Atomkraftwerke weisen bis heute eine solche strenge Schaden-Nutzen-Analsye auf, die Sie hier von vergleichsweise harmlosen Windkraftanlagen einfordern.
Meine Rückfrage vom 21.12.2025:
9.b1.2) Ihre Rückfrage zu Atomkraftwerken ist eine Ablenkung von den hier relevanten Windkraftplänen. Bleiben wir beim Thema: Hat die Stadtverwaltung die Ergebnisse der PTB und LUBW Gutachten herangezogen, um eine detaillierte, transparente Kosten-Nutzen-Rechnung für das Hörnle-Projekt zu erstellen, die den Bürgern offen zugänglich gemacht wird?
keine Antwort
Frage 9b2:
Antwort vom 16.12.2025:
Stets und immer ist Dialog willkommen. Wir führen ihn hier gerade. Wir führen ihn auch vor Ort mit der Bürgerschaft, auch mit der Bürgerinitiative Hörnle. Mit dem Thema Windkraft war ich in den letzten Monaten bereits dreimal in Hertmannsweiler in verschiedenen Zusammensetzungen unterwegs, wovon Sie einmal ja auch dabei waren. Ebenso war ich zusammen mit einigen Vertretern der Bürgerinitiative Hörnle im Landtag beim umweltpoltischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion zusammen mit unserem Landtagsabgeordneten StS Siegfried Lorek. Wir führen den Dialog auch im Gemeinderat und Aufsichtsrat; Gremien, denen Sie ja beide angehören, und wie ich auf das Wohl der Einwohner und des Unternehmens verpflichtet sind.
Meine Rückfragen vom 21.12.2025:
Antwort vom 24.12.2025:
9.b.2.2) Warum haben Sie bei der so wichtigen Entscheidung, die nicht nur Chancen sondern auch erhebliche Risiken birgt, keinen Bürgerentscheid einberufen?
Mit Dank und vorweihnachtlichen Grüßen
Hans-Martin Fischer
Stadtrat der Bürgerstimme Winnenden
veröffentlicht am 16.12.2025